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Anonymität bei Umfragen

zuletzt geändert am 18.02.2016

Der Datenschutz setzt sich für den Schutz personenbezogener Daten ein. Ist keine Anonymität gegeben, so sind dem Umfragenden einige gesetzliche Pflichten auferlegt. Damit ergibt sich die erste Frage bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung einer Umfrage, ob diese anonym ist. Häufig trifft man auf die Einschätzung, dass das Weglassen von Namen und E-Mail-Adressen für Anonymität in Umfragen sorgt. Dies ist leider ein Trugschluss. Deshalb werden wir hier zunächst darauf eingehen, welche Aspekte für Umfragen zu beachten sind, um die Anonymität zu wahren. Für Umfragen mit Personenbezug sind die wichtigsten zu beachtenden Aspekte in Abschnitt "Umfragen mit Personenbezug" zu finden.

Für die Lehrevaluation gibt es mit Art. 10 des Bayerischen Hochschulgesetzes eine rechtliche Grundlage für die Erhebung personenbezogener Daten, wenn es bei unseren Hiweisen zusätzliche bzw. abweichende Erläuterungen für die Lehrevaluation gibt, werden diese gesondert gekennzeichnet ausgewiesen.

Anonymität

Umfragedaten sind dann als anonym zu betrachten, wenn eine Zuordnung zu einer Person gar nicht oder nur noch unter einem erheblichen und unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft möglich ist. Dabei wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass nicht nur die Möglichkeiten der Repersonalisierung durch die durchführende Einheit, sondern durch die gesamte TUM inklusive der zentralen Einheiten mit ihren Zugriffen auf die Studierenden- und Personaldaten für diesen Aspekt betrachtet werden müssen.

Pseudonymität

Wird  ein Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Kennzeichen ersetzt und damit die Bestimmung des Betroffenen wesentlich erschwert, so geht man von Pseudonymität aus. Pseudonyme Umfragen sind als Umfragen mit Personenbezug zu werten.

Betrachtungsebenen der Anonymität

Nicht nur über die Befragten können in Umfragen personenbezogene Daten erhoben werden, sondern auch über den Befragungs“gegenstand“, also z.B. eine dritte Person über die direkt oder indirekt Fragen gestellt werden.

Anonymität der Befragten

Neben den leicht erkennbaren personenbezogenen Daten wie Name und beispielsweise E-Mail-Adresse, ist ebenfalls ausschlaggebend, ob durch die Fragen zur Person der/die Befragte identifiziert werden kann. Hierbei ist sogar zu berücksichtigen, ob durch einige der Angaben aus der Umfrage und persönliche Bekanntschaft durch den Umfragedurchführenden Rückschlüsse auf die Person des Befragten gezogen werden können.

Um derartige Wiedererkennbarkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich vorher die Zielgruppe zu analysieren und  sich über den Verwendungszweck im Klaren zu sein. Gegebenenfalls kann der Detailgrad  reduziert werden. Für Informationen zum Alter muss beispielsweise nicht das Geburtsdatum abgefragt werden, die Abfrage nach dem Alter selbst oder eventuell sogar nur nach Altersgruppen (z.B. 17-20, 20-23,....) sollte häufig ausreichen.

Personenbezug beim Umfrage“gegenstand“

Werden direkt oder indirekt Fragen zu einer weiteren Person gestellt, so sind auch hierfür die datenschutzrechtlichen Aspekte des Abschnitts Umfragen mit Personenbezug zu beachten. Typische Umfragen über Personen sind Befragungen zur Bewertung von Veranstaltungen, bei denen auf den Dozierenden rückgeschlossen werden kann oder auch Fragen zu den Eltern der Umfrageteilnehmer.

In der Lehrevaluation werden immer personenbezogene über die Dozierenden (Umfrage“gegenstand“) erhoben. Selbst wenn keine Namen erfasst werden, können über die Veranstaltung und das Abhaltungssemester die jeweiligen Dozenten bestimmt werden.

Umfragen mit Anreizsystemen

Um die Teilnehmerzahl bei Umfragen zu erhöhen wird häufig mit Anreizsystemen gearbeitet. Dabei wird entweder unter den Teilnehmern ein Preis verlost oder jeder Teilnehmende erhält ein kleines Geschenk. Für die Erhebung der Kontaktdaten sollten besondere Vorkehrungen getroffen werden

  • Der Verwendungszweck für die Kontaktdaten muss angegeben werden. Für einen anderen Zweck dürfen diese Daten später nicht verwendet werden.
  • Kontaktdaten sollten getrennt von der Umfrage erfasst werden. Bei Online-Umfragen sollten die Kontaktdaten so schnell wie möglich von den Umfragedaten getrennt werden und so aufbewahrt werden, dass ein Zusammenführen von Antworten und Person später nicht mehr möglich ist.

Teilumfragen zusammenführen

Werden Umfragen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt, sollen häufig die  Ergebnisse zusammengeführt werden. Bei Umfragen unter Studierenden scheint hier eine leichte Lösung die Abfrage der Matrikelnummer zu sein, um das Zusammenführen zu ermöglichen. Deutlich datensparsamer und damit datenschutzfreundlicher kann die Zusammenführung der Daten über einen Code gewährleistet werden, der nur den Teilnehmern selbst bekannt ist. Dabei gibt der Umfragende Fragen zur Codegenerierung vor, die hauptsächlich der Teilnehmer beantworten kann.  Ein Code kann sich z.B. wie folgt zusammensetzen:

  • Erstes Zeichen: Anfangsbuchstabe des Vornamens der Mutter
  • Zweites Zeichen: Dritter Buchstabe des Geburtsortes des Vaters
  • Drittes Zeichen: Anfangsbuchstabe der Lieblingsfarbe
  • Viertes Zeichen: Zweiter Buchstabe des Vornamens des Vaters

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Fragen nicht durch die TUM beantwortbar sind. Fragen zum Geburtsdatum und Vornamen des Teilnehmers sind in den Datenbanken der TUM hinterlegt, besser sind daher beispielsweise Fragen zu Eltern und Geschwistern.