Aktuelles

  • 10.11.2022: Neue Standardvertragsklauseln (SCC) – Frist für die Umstellung von Altverträgen endet demnächst: Bei personenbezogenen Datenübermittlungen von Verarbeitungstätigkeiten, die in nicht Europäische Länder erfolgen, nutzen verantwortliche Datenexporteure für diese Transfers häufig sogenannte Standardvertragsklauseln im Sinne von Art. 46 Abs. 2 Buchstabe c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
    Dazu gibt es seit dem Juni 2021 neue Standardvertragsklauseln [1]. Seit dem 27. September 2021 müssen diese neuen SCC verwendet werden. Altverträge müssen bis zum 27. Dezember 2022 umgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des „virtuellen Datenschutzbüros, einem Informationsangebot der öffentlichen Datenschutzinstanzen“ [2].

    [1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021D0914&from=DE
    [2] https://www.datenschutz.de/neue-standardvertragsklauseln-frist-fuer-die-umstellung-von-altvertraegen-endet-demnaechst/
     
  • 12.8.2021: Großbritannien und Datenschutz: Die Europäische Kommission hat für Großbritannien einen weiteren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutz verabschiedet. Über den nachfolgenden Link können Sie prüfen, für welche Dritt-Länder die EU einen Angemessenheitsbeschluss erlassen hat.
    Adequacy decisions of the EU
  • 12.1.2021: Brexit und Datenschutz: Nach der Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (28.12.2020) gilt bezüglich der Datenschutzfrage nach dem Brexit noch für vier bis sechs Monate eine Übergangslösung.

    Das bedeutet für die Verantwortlichen von Verarbeitungstätigkeiten, die personenbezogene Daten mit Partnern im Vereinigten Königreich oder in Nordirland verarbeiten, dass hier noch im oben genannte Zeitraum Übermittlungen ins Vereinigte Königreich bzw. Nordirland noch unter den bisherigen Bedingungen möglich sind.
    Zur Pressemitteilung 20201228_pm_Brexit (PDF, 560 kB)

Historie

  • 4.2.2020: Update 11.3.2020: Die beiden Veranstaltungen wurden Aufgrund der Corona Thematik abgesagt.
    Save the date!
    Auch dieses Jahr gibt es wieder einen IT-Sicherheits-Tag und einen Datenschutz-Tag. Der IT-Sicherheits-Tag ist am Do. 26. März 2020.
    www.lrz.de/services/termine/2020_sicherheits-tag/
    Der Datenschutz-Tag ist am Fr. 27. März 2020. 
    www.lrz.de/services/termine/2020_datenschutz-tag/
     
  • 14.1.2019: Save the date!
    IT-Sicherheits- und Datenschutztag am 21./22.3.2019

  • 07.11.2018: Ein Rundschreiben des Hochschulpräsidiums informiert über die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) an der TUM. Zum Rundschreiben (PDF, 1,2 MB)
     
  • 25.09.2018: Die neue Datenschutz-Geschäftsordnung der TUM als PDF-Download sowie Hilfestellungen zur Umsetzung finden Sie hier: Unterstützung zum Datenschutz