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Hinweise zur Installation von Kameras und Attrappen

Die Installation von Kameras soll häufig der Erhöhung der Sicherheit dienen. Dabei kann eine direkte oder zeitverzögerte Auswertung der Bilder (Videobeobachtung und Videoaufzeichnung) z.B. zur Strafverfolgung erfolgen. Attrappen hingegen dienen eher der Abschreckung.

Die Vorgehen zum Anbringen von Attrappen sowie Kameras unterliegt den selben Regelungen. Dies liegt darin begründet, dass allein das Gefühl beobachtet zu werden ein Eingriff in die Privatsphäre ist. Die Betroffenen können häufig nicht unterscheiden, ob es sich um eine Attrappe oder Kamera handelt.

Vorgehen bei Neuinstallation von Kameras bzw. Attrappen

Folgende Punkte sind beim Anbringen von Attrappen bzw. Kameras zu beachten:

  1. Zulässigkeitsprüfung
    Prüfen Sie mit dem "Prüfungsschema zur Videobeobachtung und Videoaufzeichnung (Videoüberwachung)" die Zulässigkeit. Gerne können Sie sich bei Fragen an den Datenschutzbeauftragten wenden.
    (zu finden unter: Formulare)
  2. Personalrat
    Binden Sie den Personalrat - auch beim Anbringen von Attrappen - ein.
  3. Verfahrensfreigabe
    Im Fall der Videoaufzeichnung (also mit Speicherung der Videos) ist eine Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten notwendig. Hierfür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
    • ausgefülltes obiges Prüfschema
    • Verfahrensbeschreibung (zu finden unter: Formulare)
    • Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Einsatz einer Videoaufzeichnungsanlage (zu finden unter: Formulare)
    • Ein Lageplan mit Kennzeichnung der Kamerapositionen und deren Blickwinkel
  4. Hinweisschilder
    Bringen Sie Hinweisschilder an, auf denen die Tatsache der Überwachung und die speichernde Stelle ausgewiesen werden.
    Diese Hinweisschilder müssen
    1. so angebracht werden, dass Sie gut erkennbar sind, bevor der überwachte Bereich betreten wird.
    2. durch die Internationalität an der TUM mindestens zweisprachig oder mit einem entsprechenden Piktorgramm versehen sein.

Hinweis: Auch bei Attrappen müssen Hinweisschilder aufgehängt werden.

Eine ausführlichere Auseinandersetzung mit dem Thema Videoüberwachung finden Sie in der Handreichung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: "Videoüberwachung - Leitfaden für bayerische Kommunen".