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  5. Funktionalität von Groupware-Systemen

Noch nicht überarbeitet.

Wir sind dabei, unsere Seiten im Hinblick auf die neuen Rechtsgrundlagen (EU-DSGVO und BayDSG) zu überarbeiten.

Inhaltlich können Sie sich an den meisten Seiten jedoch weiterhin orientieren.

Funktionalität von Groupwaresystemen

Anhand einer Liste der Funktionalitäten Ihres Groupwaresystems, können Sie mit Hilfe dieser Tabelle überprüfen, ob eine Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten der TUM für Ihr System notwendig ist. Enthält Ihr System mindestens eine Funktionalität, für die in der rechten Spalte ein „ja“ hinterlegt ist, ist eine Freigabe erforderlich. Beim Eintrag „Einzelfallprüfung“ wenden Sie sich bitte an Angelika Müller (muellera(at)tum.de) zur weiteren Klärung.
Sollten Funktionalitäten in dieser Liste fehlen, die Ihr System aufweist, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an Angelika Müller.

Funktionalität

Kriterien

Datenschutzfreigabe erforderlich

Mail  
 persönliches Postfach ohne Zugriff anderer auf das Postfach

nein

 gemeinsames Postfach

nein

 persönliches Postfach mit Weiterleitung

nein

Kontakte  
 persönliche Sammlung

nein

 gemeinsame Sammlung von Adressen

nein

 globales Adressbuch der TUM

nein

Kalender  
 persönliche Terminverwaltung

nein

 persönliche Terminverwaltung mit automatischer Freigabe für "Team"

nein

 persönliche Terminverwaltung mit individueller Freigabe für Kollegen

nein

Aufgaben  
 persönliche Aufgabenliste ohne Freigabe

nein

 persönliche Aufgabenliste mit Einblick durch Kollegen/Vorgesetzten

Einzelfallprüfung

 Verwaltung gemeinsamer Aufgaben mit Verantwortlichen, Status, Terminen,…

Einzelfallprüfung

Notizen  
Notizbuch 

nein

gemeinsame Dateiablage/-verwaltung 

nein

Videokonferenz (diese Funktionalität ist hier im Zusammenhang mit Groupware zu sehen. Systeme, die reine Videokonferenzen, -aufzeichnungen, oder Ähnliches bereitstellen sind separat zu prüfen) 

 

Mit Aufzeichnung und Archivierung

Ja

Alle anderen Fälle

Einzelfallprüfung

Instant Messaging (ohne Awareness-Bestandteile) 

nein

Awareness-Bestandteile (z.B. Anwesenheitsstatus) 

Einzelfallprüfung

Wiki 

nein, falls keine personenbezogenen Daten im CMS gespeichert/verarbeitet werden

Diskussionsforen 

Einzelfallprüfung

Ressourcenplanung (nur Objekte, z.B. Räume, technische Ausrüstung, ...) 

nein

Wissensdatenbank 

nein

CMS 

nein, falls keine personenbezogenen Daten im CMS gespeichert/verarbeitet werden
 

Textverarbeitung in einer Kollaborationsumgebung (d.h. gemeinsames Bearbeiten der Dokumente mit Bearbeitungshistorie) 

nein

Tabellenkalkulation in einer Kollaborationsumgebung (d.h. gemeinsames Bearbeiten der Dokumente mit Bearbeitungshistorie) 

nein

Präsentationssoftware in einer Kollaborationsumgebung (d.h. gemeinsames Bearbeiten der Dokumente mit Bearbeitungshistorie) 

nein

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Datenschutz-Beauftragter

Dr. Fabian Franzen
beauftragter(at)datenschutz.tum.de

Stellvertretender Datenschutzbeauftragter

Prof. Dr. Uwe Baumgarten
stellv.beauftragter(at)datenschutz.tum.de

Datenschutz-Büro

Doris Holly
sekretariat(at)datenschutz.tum.de
Telefon: +4989289-17052

Briefpost

Technische Universität München
Datenschutzbeauftragter
Dr. Fabian Franzen
Datenschutzbüro
Boltzmannstr. 3
85748 Garching

Datenschutz-Bevollmächtigte der Schools und Einrichtungen

siehe Bevollmächtigte

Referat für Datenschutz

Werner Bleicher
referat(at)datenschutz.tum.de

Salma Atalla

TUM Datenschutz Wiki

Im TUM Datenschutz Wiki finden Sie weitergehende Informationen, die für TUM-Mitglieder wichtig sein können. TUM-Login erforderlich.

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