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Einwilligungserklärung

EU-DSGVO
EU-DSGVO

zuletzt geändert am 25.3.2019

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn es eine gesetzliche Grundlage oder eine gültige Einwilligungserklärung gibt.

Eine aus Sicht des Datenschutzes gültige Einwilligungserklärung muss

  • informiert,
  • freiwillig,
  • bezogen auf einen bestimmten Zweck und eine bestimmte Verarbeitung und
  • unmissverständlich

sein.

Zusätzlich erfüllt der Verantwortliche üblicherweise seine Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO im Rahmen der Einwilligungserklärung.

Muster

Muster finden Sie in unserem Datenschutzwiki > Unterstützung TUM-Datenschutz  in der Rubrik Einwilligungserklärung.

Weitere Infos

  • Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt eine Orientierungshilfe zum Thema Die Einwilligung nach der Datenschutz-Grundverordnung  zur Verfügung.
  • Ausführliche Erläuterungen zur Einwilligung finden Sie in den Leitlinien in Bezug auf die Einwilligung gemäß Verordnung2016/679 der Artikel-29-Datenschutzgruppe.
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Datenschutz-Beauftragter

Dr. Fabian Franzen
beauftragter(at)datenschutz.tum.de

Stellvertretender Datenschutzbeauftragter

Prof. Dr. Uwe Baumgarten
stellv.beauftragter(at)datenschutz.tum.de

Datenschutz-Büro

Doris Holly
sekretariat(at)datenschutz.tum.de
Telefon: +4989289-17052

Briefpost

Technische Universität München
Datenschutzbeauftragter
Dr. Fabian Franzen
Datenschutzbüro
Boltzmannstr. 3
85748 Garching

Datenschutz-Bevollmächtigte der Schools und Einrichtungen

siehe Bevollmächtigte

Referat für Datenschutz

Werner Bleicher
referat(at)datenschutz.tum.de

Salma Atalla

TUM Datenschutz Wiki

Im TUM Datenschutz Wiki finden Sie weitergehende Informationen, die für TUM-Mitglieder wichtig sein können. TUM-Login erforderlich.

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