Noch nicht überarbeitet.

Wir sind dabei, unsere Seiten im Hinblick auf die neuen Rechtsgrundlagen (EU-DSGVO und BayDSG) zu überarbeiten.

Inhaltlich können Sie sich an den meisten Seiten jedoch weiterhin orientieren.

Unterstützung für den Prozess der Verfahrensfreigabe

Jeder Betreiber eines Systems, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet ist gesetzlich verpflichtet eine Verfahrensfreigabe beim Datenschutzbeauftragen zu beantragen (siehe Art. 26 Abs. 3 BayDSG (externer Link)), wenn diese notwendig ist (siehe Ausnahmen).

Auf den folgenden Seiten finden Sie Hilfen, die Sie bei der Erstellung Ihrer Verfahrensfreigabe unterstützen sollen.

Bitte nutzen Sie folgende Hilfestellungen: